Durch die Nähe zu unseren Mandanten wissen wir, dass die Anforderungen an die Unternehmensleitung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ständig wachsen. Die hohe Dynamik des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandels, verbunden mit spürbar zunehmendem Wettbewerbs- und Rationalisierungsdruck, erfordert neue Denk- und Verhaltensweisen.
Die betriebswirtschaftliche Beratung gehört in unserer Kanzlei zum selbstverständlichen Anforderungs- und Leistungsprofil. In fast allen Beratungsgebieten sind betriebswirtschaftliche Problemstellungen so eng miteinander verzahnt, dass eine optimale Lösung ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung überhaupt nicht mehr vorstellbar ist.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum, zur Stärkung des wirtschaftlichen Erfolgs und Ihrer Wettbewerbs-position – ein begleitendes externes Controlling!
Eine zielgerichtete Unternehmenssteuerung für:
->mehr Transparenz Ihrer Unternehmenszahlen ->mehr Entscheidungssicherheit ->mehr Profit
Dabei geht es nicht nur um ein kurzfristiges, einmaliges Erfolgserlebnis, sondern um eine dauerhaft zielgerichtete Unternehmenssteuerung.
Nutzen Sie dabei auch die Chance schon heute den schärferen Ansprüchen der Banken gerecht zu werden, die durch die zunehmende Rating-Praxis auf uns zu kommen.
Gerne können wir Ihren Weg zu „dauerhaft mehr Erfolg“ durch ein externes Controlling in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Vereinbaren Sie am Besten gleich einen Termin, wir freuen uns auf Sie.
Interim-Lösung
Sicher haben Sie schon oft gehört, dass eine schnelle Lösung gefunden werden muss, zur Not muss eine Interims-Lösung her oder ein Interim-Vorstand ernannt werden. Wissen Sie, was der Begriff bedeutet?
"Interim" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "inzwischen, unterdessen". Damit wird im Allgemeinen eine vorübergehende Lösung bezeichnet. Eine Interim-Lösung ist also eine Möglichkeit, kurzfristig ein Problem aus der Welt zu schaffen, zum Beispiel: Wenn ein Firmeninhaber stirbt, wird ein Verwalter eingesetzt, bis die Erbfolge geklärt ist. Diese Verwaltung ist zwar nicht eindeutig befristet, es steht aber von Anfang an fest, dass diese nicht auf Dauer angelegt ist.
Eine Interim-Lösung kann durchaus eine gute Lösung sein, die später auf Dauer beibehalten wird. So kann es vorkommen, dass ein Firmeninhaber vor seinem Tod einen Nachfolger bestimmt hat, dieser also auf Dauer die Geschäfte führen soll. Trotzdem wird er aus rechtlichen Gründen zunächst als Interims-Verwalter eingesetzt, einfach weil die notwendigen Übertragungen, zum Beispiel das Antreten einer Erbschaft und vieles mehr seine Zeit braucht. In dieser Zeit kann die Firma nicht ohne Chef sein, also wird die Funktion sofort besetzt.
Interim-Lösungen sind oft improvisiert, haben den Charakter einer Notlösung. Es kann aber auch eine gut durchorganisierte Lösung sein, die vom ersten Tag an zweck- und zielgerichtet ist, zum Beispiel als Übergang bei einem Personalengpass bei unvorhergesehenem Arbeitsanfall, bei Personalwechsel, als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Mutterschaftsvertretung u.a.
Der im Rahmen einer Interim-Lösung Beschäftigte ist selbständiger Dienstleister und nicht Ihr Angestellter. Daher fallen für ihn nicht die üblichen arbeitnehmergebundenen Aufwendungen wie Gehalt, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Regelung der Arbeitszeit, usw an. Er bekommt ein vereinbartes Honorar auf Basis von Stunden- oder Tagessatz. Es wird nur die geleistete Arbeitszeit honoriert. Daneben fallen evtl noch Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten an.
Die Interim-Lösung endet nach Vertragsablauf oder Projektende.
Sollten Sie Bedarf oder mehr über eine Interim-Lösung wissen wollen, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Unterstützt werden wir durch unsere moderne EDV und unserem Service-Partner ADDISON. Dadurch können wir Ihnen ganz aktuell ADDISON OneClick anbieten. Schauen Sie gleich nach welche Vorteile Ihnen diese Anwendung bieten kann.